Rauchverbote sollen dem Schutz von Nichtrauchern - besonders
von Kindern
und Jugendlichen - vor den Risiken des Einatmens von
Tabakrauch und aller Rückstände aus der Raumluft
dienen.Gesundheits-schäden durch Passivrauchen gelten als
nachgewiesen:ca. 3000 Toten
jährlich in Deutschland.
Rauchverbot in Deutschland
Bundesweit
Ab September 2007 gilt ein Rauchverbot in Bahnen und
Bundesbehörden. Auch in
allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht
werden. Das Rauchverbot gilt für alle Behörden,
Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund
zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsämter. Auch auf Bahnhöfen und in
Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf Fährschiffen darf
nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind
Gebäude mit abgetrennten besonders gekennzeichneten Raucherzimmern.
In diesen Räumen darf nicht gearbeitet werden.
Das Rauchen in gastronomischen Betrieben fällt nicht unter die
Regelungskompetenz des Bundes und wird von den jeweiligen
Bundesländern
geregelt werden.
Werden Sie mit Allen Carr’s Easyway in nur 6 Stunden zum
Nichtraucher. Mehr als 40.000 Teilnehmer besuchen jährlich weltweit
die Nichtraucherseminare von Allen Carr. Bei Nichterfolg erhalten Sie
von uns ohne wenn und aber Ihr Geld zurück.Mehr
Infos
Auf Länderebene
Ab 2008 gelten in allen Bundesländern Rauchverbote mit
unterschiedlichen Ausnahmeregelungen. Das bayerische Rauchverbot gilt
als eines der strengsten, erlaubt aber eine Umgehung des Rauchverbots
in Form so genannten 'Raucherclubs'. Eine
bundesweite einheitliche gesetzliche Regelungist in weiter Ferne gerückt. Kritiker
bezeichen deswegen den Nichtraucherschutz in
Deutschland als einen "Fleckerlteppich" wegen der unterschiedlichsten
Regelungen in den einzelnen
Bundesländern.
Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbotein Berlin
und Baden-Württemberg
Die Karlsruher Richter erklärten im Juli 2008
die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für
verfassungswidrig und gab damit den Beschwerden
zweier Kneipenwirte
statt.
Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gelten,
dürften sie nach Einschätzung von Experten dort ebenfalls
verfassungswidrig sein.
Die Gesetze gelten vorerst weiter, aber die beiden Länder müssen bis
Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin sind "Trinkkneipen"
mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum vom Verbot
ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben. Diskotheken, in
denen nur Gäste über 18 verkehren, dürfen wieder Raucherräume
einrichten.
Nach Meinung der Richter wäre ein striktes Rauchverbot in allen
Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar, denn der Schutz der Bevölkerung
vor Gesundheitsgefahren wie z.B. Passivrauchen sei ein überragend
wichtiges Gemeinschaftsgut.
Für den Gesetzgeber gäbe es mehrere Möglichkeiten. Wenn er sich nicht
für einen strengen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen entscheide, müsse
sein Konzept "folgerichtig" und "gleichheitsgerecht" ausgestaltet
sein.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten
abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch
Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Für die
sogenannten Eckkneipen bedeutet dies, dass für
sie nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht kommt, weil ihre
Raumsituation keine separaten Raucherzimmer erlaube.
Das Urteil gilt nur für Baden-Württemberg und Berlin. Da jedoch die
meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für
größere Lokale mit mehreren Räumen vorsehen, dürfte es auch bald dort
zur Anwendung kommen.
Rauchverbote der Bundesländer
Video - Die Sendung mit dem Klaus: heute Rauchverbot
Welche Erwartungen werden
an Rauchverbote geknüpft? >Bessere rauchfreiere
Luft, vor allem in Speiselokalen und Gaststätten
Passivrauchen >Es wird weniger geraucht (Anzahl der verkauften und gerauchten
Zigaretten sinken) >Es hören mehr Raucher auf (Zahl der Raucher sinkt)
Statistik Rauchen >Das Interesse an Nichtraucherkursen steigt
Raucherentwöhnung >Mittel zur Unterstützung der Raucherentwöhnung werden stärker
nachgefragt
Hilfsmittel Wer profitiert von Rauchverboten? >Ausrüster/Umbauer von Raucherräumen >Anbieter von Entwöhnungskursen und –produkten >Gastronomiebetriebe mit (viel) Freisitzen oder überdachten Plätzen
(z.B. Passage) >sogenannte Raucher“clubs“
(in Bayern) Wen benachteiligt ein Rauchverbot? >Kleine Kneipen (hohe Investition für Raucherraum, falls
Einrichtung erlaubt) >Reine Bierkneipen (zu erwarten sind weniger Gäste, weniger
Alkoholkonsum) >Lokale in Grenznähe zu einem Land ohne Rauchverbot (z.B.
derzeit Österreich) Neuerungen durch das Rauchverbot >„Raucherclubs“ – geschlossener Kreis, Einlaß nur mit Mitgliederausweis >Phänomen des „Smirting“ – Kurzflirt (kurze Unterhaltung mit Fremden)
für eine Zigarette im Freien