
Nichtraucherschutzpolitik
Ab
September 2007 gilt in Deutschland ein
Rauchverbot in Bahnen und
Bundesbehörden. Auch in
allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht
werden. Von dem Rauchverbot betroffen
sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen,
für die der Bund zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsagenturen.
Auch auf
Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf
Fährschiffen darf nicht mehr geraucht werden.
Ausgenommen sind Gebäude mit abgetrennten gekennzeichneten
Raucherzimmern. In diesen Räumen darf
jedoch nicht
gearbeitet werden.
Der Nichtraucherschutz in gastronomischen Betrieben (und anderen
Bereichen) fällt nicht unter die
Regelungskompetenz des Bundes und wird von
Nichtraucherschutzgesetzen der jeweiligen
Bundesländern geregelt werden. Es
existieren Rauchverbote in den Bundesländern mit unterschiedlichen Ausnahmen
in den einzelnen Bundesländern. Eine
bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung
gibt und wird es vorerst nicht geben.
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