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Mangelnder
Nichtraucherschutz machten viele Jahre Arbeitnehmer in Betrieben und
Büros zu wehrlosen Passivrauchern.
Rauchfreie Arbeitsplätze sollten generell selbstverständlich
sein. |
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Gesetzlicher Nichtraucherschutz
Arbeitsstättenverordnung
§ 5 Nichtraucherschutz:
"(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen
Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in
Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren
durch Tabakrauch geschützt sind."
Neben
der gesetzlichen Verpflichtung sollten
sich verantwortungsvolle
und langfristig denkende Unternehmer zusätzlich
für den Schutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz
einsetzen. |
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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Die Pflicht dazu ergibt sich für den Unternehmer zum
einen aus der ArbStättV § 5
Da Passivrauchen nachgewiesen gesundheitschädlich ist,
ergibt sich
aus der moralischen Fürsorge
des Unternehmers für seine Mitarbeiter eine Pflicht zum
Nichtraucherschutz.
Investitionen in den
Nichtraucherschutz rentieren sich
zudem, weil weniger Arbeitszeit verschwendet
wird (Raucherpausen), die Ausfälle durch Krankheitstage sinken und die
Motivation der beschäftigten
Nichtraucher (durchschnittlich 75%) steigt.
Wer im
Job
motiviert ist, bringt bekanntlich eine höhere Leistung und ist
somit produktiver. Nicht nur die Anzahl der Krankentage kann sich
dadurch sichtlich verringern, sondern es kann auch eine deutliche
Produktivitätssteigerung
erzielt werden. Dieser positive Effekt des Nichtraucherschutzes wirkt
sich in finanzieller Hinsicht insgesamt positiv für den Arbeitgeber aus.
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alle
Buch & CD-Tipps |
Aktiv
gegen Passivrauchen
von
Frank Wöckel
Diese Buch
enthält: Kopiervorlagen für Beschwerden und
Petitionen bei Bequalmung am Arbeitsplatz, in öffentlichen Gebäuden,
in U-Bahnhöfen und bei Qualmbelästigung durch Nachbarn in Mietshäusern,
Kopiervorlagen für Strafanzeigen wegen Körperverletzung durch
Zwangsberauchung, Kopiervorlagen mit Informationen zum Passivrauchen.
Ausserdem finden Sie ausführliche Anleitungen,
wie Sie nahezu jede Form von Zwangsberauchung
abwehren können. |
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Rauchen am Arbeitsplatz |
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Nachteile Mitarbeiter |
Schlechtes Klima "Dicke Luft" zwischen Rauchern u.
Nichtrauchern
Sinkende Arbeitsmotivation
Gesundheitsschäden durch langjährige
Exposition
Arbeitsplatzgefährdung bei häufiger
Erkrankung
Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben durch Krankheit |
Nachteile Unternehmen |
Sinkende Produktivität (Zeitverluste, Motivationsmangel etc.)
Höhere Personalkosten (Mehr
Fehltage, höhere Fluktuation etc.)
Höherer Krankenstand:
Im Durchschnitt sind
Raucher 30–40% häufiger krank als Nichtraucher
Geringere Motivation durch gestörten
"Betriebsfrieden"
Erhöhte Reinigungskosten
Erhöhte Gefahr von Brandschäden etc. |
Neben
den genannten Folgen für die
Gesundheit und Leistungsvermögen der Mitarbeiter wirkt sich Rauchen am Arbeitsplatz auch negativ auf die Kosten und den
"Betriebsfrieden"
im Unternehmen aus. |
Ein Raucher
kostet seinem Unternehmen nach wissenschaftlichen Untersuchungen jährlich
bis zu 1500 Euro.(
NID e.V.
"Rauchen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten")
So
mancher Geschäftsführer stellt mittlerweile bevorzugt Nichtraucher ein. Ist der Chef
selbst Nichtraucher, ist anzunehmen, dass er grundsätzlich wenig Verständnis
für die Belange eines Rauchers hat. Bei gleicher Qualifikation von zwei
Bewerbern wird er unter Umständen den Arbeitsplatz mit einem Nichtraucher
besetzen,
wenn er die durch das Rauchen verursachten Kosten im Blick hat.
Außerdem ist ein weiterer Nachteil für den Arbeitgeber ein Verlust an
Arbeitszeit, da eine Zigarettenpause doch deutlich
länger dauert, als sich z. B. einen Kaffee zu holen. |
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Rauchen
am Arbeitsplatz schädigt die Gesundheit a l l e r Mitarbeiter
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Rauchfreie
Arbeitsplätze verbessern die Motivation und sparen Kosten |
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Der
Standpunkt macht es nicht,
sondern die Art und Weise
wie
man ihn vertritt (T.Fontane) |
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