Rauchverbot in Deutschland
Seit September 2007 gilt ein Rauchverbot in Bahnen und
allen Bundesbehörden. Auch in
öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht
werden. Das Rauchverbot gilt für alle Behörden,
Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund
zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsämter. Auch auf Bahnhöfen und in
Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf Fährschiffen darf
nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind
Gebäude mit abgetrennten besonders gekennzeichneten Raucherzimmern.
In diesen Räumen darf nicht gearbeitet werden.
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Bild aus dem eBook:
"Aber morgen hör' ich endgültig auf!" |