-

Rauchverbot

Passivrauchen Schwangerschaft Rauchen & Arbeit Nichtraucher-Politik News Startseite

Rauchverbote sollen dem Schutz von Nichtrauchern - besonders von Kindern und Jugendlichen - vor den Risiken des Einatmens von Tabakrauch und aller Rückstände aus der Raumluft dienen. Gesundheits-schäden durch Passivrauchen gelten als nachgewiesen: ca. 3000 Toten jährlich in Deutschland.

Rauchverbot in Deutschland
Bundesweit
Ab September 2007 gilt ein Rauchverbot
in Bahnen und Bundesbehörden. Auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht werden. Das Rauchverbot gilt für alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen, für die der Bund zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsämter. Auch auf Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf Fährschiffen darf nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind Gebäude mit abgetrennten besonders gekennzeichneten Raucherzimmern. In diesen Räumen darf nicht gearbeitet werden.
Das Rauchen in gastronomischen Betrieben fällt nicht unter die Regelungskompetenz des Bundes und wird von den jeweiligen
Bundesländern geregelt werden.

.

In 6 Stunden zum Nichtraucher

Anzeige

Werden Sie mit Allen Carr’s Easyway in nur 6 Stunden zum Nichtraucher. Mehr als 40.000 Teilnehmer besuchen jährlich weltweit die Nichtraucherseminare von Allen Carr. Bei Nichterfolg erhalten Sie von uns ohne wenn und aber Ihr Geld zurück.Mehr Infos

Auf Länderebene
Ab 2008 gelten in allen Bundesländern Rauchverbote mit unterschiedlichen Ausnahmeregelungen. Das bayerische Rauchverbot gilt als eines der strengsten, erlaubt aber eine Umgehung des Rauchverbots in Form so genannten 'Raucherclubs'.
Eine bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung ist in weiter Ferne gerückt. Kritiker bezeichnen deswegen den Nichtraucherschutz in Deutschland als einen "Fleckerlteppich" wegen der unterschiedlichsten Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
Bundesverfassungsgericht kippt Rauchverbote in Berlin und Baden-Württemberg
Die Karlsruher Richter erklärten im Juli 2008 die Gesetze zum Nichtraucherschutz in den beiden Bundesländern für verfassungswidrig und gab damit den Beschwerden zweier Kneipenwirte statt.
Da in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen gelten, dürften sie nach Einschätzung von Experten dort ebenfalls verfassungswidrig sein.
Die Gesetze gelten vorerst weiter, aber die beiden Länder müssen bis Ende 2009 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin sind "Trinkkneipen" mit weniger als 75 Quadratmetern und nur einem Raum vom Verbot ausgenommen, wenn Jugendliche keinen Zutritt haben. Diskotheken, in denen nur Gäste über 18 verkehren, dürfen wieder Raucherräume einrichten.
Nach Meinung der Richter wäre ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz vereinbar, denn der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren wie z.B. Passivrauchen sei ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut.
Für den Gesetzgeber gäbe es mehrere Möglichkeiten. Wenn er sich nicht für einen strengen Nichtraucherschutz ohne Ausnahmen entscheide, müsse sein Konzept "folgerichtig" und "gleichheitsgerecht" ausgestaltet sein.
Wenn aber - wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten abgetrennte Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine "Eckkneipen" geschaffen werden. Für die so genannten Eckkneipen bedeutet dies, dass für sie nur die Freistellung vom Rauchverbot in Betracht kommt, weil ihre Raumsituation keine separaten Raucherzimmer erlaube.
Das Urteil gilt nur für Baden-Württemberg und Berlin. Da jedoch die meisten anderen Landesgesetze ebenfalls Ausnahmen lediglich für größere Lokale mit mehreren Räumen vorsehen, dürfte es auch bald dort zur Anwendung kommen.

Rauchverbote der Bundesländer

Video - Die Sendung mit dem Klaus: heute Rauchverbot
 

Welche Erwartungen werden an Rauchverbote geknüpft?
>Bessere rauchfreiere Luft, vor allem in Speiselokalen und Gaststätten Passivrauchen
>Es wird weniger geraucht (Anzahl der verkauften und gerauchten Zigaretten sinken)
>Es hören mehr Raucher auf (Zahl der Raucher sinkt) Statistik Rauchen
>Das Interesse an Nichtraucherkursen steigt Raucherentwöhnung
>Mittel zur Unterstützung der Raucherentwöhnung werden stärker nachgefragt Hilfsmittel
Wer profitiert von Rauchverboten?
>Ausrüster/Umbauer von Raucherräumen
>Anbieter von Entwöhnungskursen und –produkten
>Gastronomiebetriebe mit (viel) Freisitzen oder überdachten Plätzen (z.B. Passage)
>so genannte Raucher“clubs“ (in Bayern)
Wen benachteiligt ein Rauchverbot?
>Kleine Kneipen (hohe Investition für Raucherraum, falls Einrichtung erlaubt)

>Reine Bierkneipen (zu erwarten sind weniger Gäste, weniger Alkoholkonsum)
>Lokale in Grenznähe zu einem Land ohne Rauchverbot (z.B. derzeit Österreich)
Neuerungen durch das Rauchverbot
>„Raucherclubs“ – geschlossener Kreis, Einlaß nur mit Mitgliederausweis
>Phänomen des „Smirting“ – Kurzflirt (kurze Unterhaltung mit Fremden) für eine Zigarette im Freien

Weiterführende Links
Rauchverbot Rauchen am Arbeitsplatz Rauchen und Risiken
Nichtraucherpolitik Rauchen und Schwangerschaft Gesundheitsschäden
Rauchen News Raucherentwöhnung Rauchfrei A bis Z
Elektrische Zigarette Verzeichnis Raucherentwöhnung Startseite Rauchfrei.de
 
 Rauchen gefährdet die Gesundheit Ihrer Familie, Freunde und Kollegen !
  Rauchfrei schädigen Sie die Gesundheit Ihrer Mitmenschen nicht mehr !

Unterstützen Sie Rauchfrei.de   © Rauchfrei.de

Werben auf Rauchfrei.de
Verantwortlich ist man
nicht nur für das, 
was man tut,
sondern auch für das,
was man nicht tut
    Laotse

.