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Bundesland |
Rauchverbotsregelungen
in/für |
NR-Kurse |
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Baden-Württemberg
Gesetz ab 1.8.2007 |
Krankenhäuser und Pflegeheime
Schulen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Landesbehörden,
Sport-
und Kultureinrichtungen
Gastronomie
in Diskotheken
immer
absolutes Rauchverbot
Ausnahmen
Festzelte
Betreiber einer Gaststätte darf
abgetrennten Nebenraum für Raucher einrichten
Berufsschulen und Gymnasien dürfen selbst darüber entscheiden, ob
sie für volljährige Schüler Raucherecken freigeben.
Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen darf in abgetrennten
Nebenräumen geraucht werden |
Nichtraucherkurse
Baden-Württemberg |
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Bayern
ab 1.8.2010 |
Öffentliche
Gebäude, Behörden, Hochschulen, Krankenhäuser, Alten- und
Pflegeheime Verkehrsflughäfen
Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museen,
Sporthallen, Konzertsäle
Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, wie Schulen,
Kindergärten/krippen, Schullandheime und Jugendherbergen und
räumlich abgegrenzte Kinderspielplätze
Gastronomie:
alle Gaststätten aller Art |
Nichtraucherkurse
Bayern |
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Berlin
Gesetz ab
1.1.2008 |
Öffentliche
Einrichtungen, Verwaltung, Gerichte
Abgeordnetenhaus
alle Gesundheitseinrichtungen und Heime
Theater, Kinos, Museen und andere Kultureinrichtungen
Sporteinrichtungen
Hochschulen und weitere Bildungseinrichtungen
Schulen und Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe
Flughäfen
Gaststätten und Diskotheken
Ausnahmen
in Gaststätten separate Raucherräume
in Raucherräume in besonderen Einrichtungen der
Psychiatrie, Schwertbehinderter, Justizvollzugsanstalten etc. |
Nichtraucherkurse Berlin |
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Brandenburg
Gesetz ab
1.1.2008 |
Rauchen
ist verboten in:
Öffentlichen Einrichtungen
Gesundheitseinrichtungen
Kultureinrichtungen
Sporteinrichtungen
Hochschulen
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
Heimen
öffentlich zugänglichen Bereichen von Hotels, Gaststätten,
Diskotheken, Einkaufszentren und anderen Gebäuden
Das Rauchverbot
gilt nicht:
in Nebenräumen von Hotels, Gaststätten und
Kultureinrichtungen im Sinne von § 2 Abs.
1 Nr. 3. Räume, in denen geraucht werden darf, müssen
baulich von den übrigen Räumen so getrennt sein, dass
ein ständiger Luftaustausch nicht besteht. Diese
Ausnahme gilt nicht für Diskotheken.
in Justizvollzugseinrichtungen und
Abschiebehaft-einrichtungen in
den Hafträumen etc.
in Einrichtungen des Maßregelvollzuges in den
Patientinnen- und Patientenzimmern und in den
Bereichen, in denen die Leitung der Einrichtung das
Rauchen zur Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen
Krankenhausbetriebes zulässt,
in besonders ausgewiesenen Räumen in
Gesundheitseinrichtungen, insbesondere in der
Psychiatrie und der Palliativversorgung
etc.
in den Zimmern von Heimen oder
Erziehungshilfeeinrichtungen nach § 34 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch, die den Bewohnerinnen und
Bewohnern zur privaten Nutzung überlassen sind
in Heimen darüber hinaus in besonders ausgewiesenen
Räumen, in denen die Heimleitung das Rauchen für
Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige
zulässt
bei Aufführungen in
Kultureinrichtungen etc.
in den zu den weiteren Einrichtungen oder
Gebäuden im Sinne der §§ 2 und 3 gehörenden Wohnungen
oder Zimmern, die den Bewohnerinnen und Bewohnern zur
privaten Nutzung überlassen sind.
in besonders ausgewiesenen Vernehmungsräumen der
Polizeibehörden, Gerichte und Staatsanwalt-schaften,
soweit dort der vernommenen Person das Rauchen von der
Leiterin oder dem Leiter der Vernehmung im Einzelfall
gestattet wird.
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Nichtraucherkurse Brandenburg |
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Bremen
Gesetz ab
1.8.2006
Erweiterung ab 1.1.2008 |
Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes und der
Stadtgemeinden (plus Dienstwägen)
Krankenhäuser, Vorsorge, Reha-Einrichtungen und Heime
Schulen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen
Kinder- und Jugendhilfe etc.
Sporteinrichtungen
Kunsteinrichtungen und ähnliches
Gastronomie, Hotels und Discos
Häfen, Flughäfen (wenn für Passagiere zugänglich)
Ausnahmen
Wohn- und Privaträume
Gastronomie: abgetrennte Nebenräume (auch für Discos)
Festzelte
Justizvollzugsanstalten und ähnl.
etc. |
Nichtraucherkurse Bremen |
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Hamburg
Gesetz ab 1.1.2008 |
Behörden der Landes- und Bezirksverwaltung und allen sonstigen
Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie Gerichte
Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
Heime
Hochschulen, Volkshochschulen, alle anderen Bildungseinrichtungen
und Jugendherbergen
Sporthallen, Hallenbäder und sonstigen Räume, in denen Sport
ausgeübt wird
Öffentliche Kultureinrichtungen wie z.B. Museen, Theatern und
Kinos
Alle Gaststätten einschließlich Diskotheken
Einzelhandelsgeschäfte, in denen Lebensmittel, Speisen oder
Getränke angeboten werden
Einkaufszentren in geschlossenen Gebäuden
Justizvollzugsanstalten und Einrichtungen des Maßregelvollzugs
Ausnahmen
Terrassen von Restaurants und Cafés,
Festzelte bei zeitlich befristeten Veranstaltungen
Vereins- bzw. Clubräume von eingetragenen Vereinen, die nicht
öffentlich zugänglich sind
Gaststätten können abgetrennte, belüftete und gut gekennzeichnete
Raucherräume einrichten.
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Nichtraucherkurse Hamburg |
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Hessen
Gesetz ab 1.10.2007 |
Ausnahmen
möglich für Behörden, Flughäfen, Gaststätten
und Discos in abgetrennten gekennzeichneten Raucherräumen
Ausnahmen für Festzelte |
Nichtraucherkurse Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern
Gesetz ab
1.8.2007
Erweiterung ab 1.1.2008 |
Krankenhäuser und Pflegeheime
Schulen
Landesbehörden
Gastronomie:
Gaststätten erst ab 2008
Ausnahmen für Festzelte |
Nichtraucherkurse |
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NRW
Gesetz ab 1.7.2008 |
In öffentlichen Einrichtungen gilt
ein generelles Rauchverbot. Von den Regelungen sind
öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,
alle Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle
Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche Flughäfen
und Gaststätten im Land erfasst.
Geraucht werden darf grundsätzlich
nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den stationären
Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und in Bildungs-
und Erziehungseinrichtungen werden keine Raucherräume
zugelassen. Ausnahmen gibt es in Einzelfällen, etwa aus
palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen
Gründen und bei Brauchtumsveranstaltungen.
Auch in den
nordrhein-westfälischen Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft
oder Restaurant – gilt künftig ein generelles Rauchverbot.
Hier wird es aber eine Übergangsphase von sechs Monaten für
die Gastromomen geben. Rauchen in Gaststätten ist nur möglich,
wenn ein abgeschlossener Raucherraum eingerichtet ist. Dieser
Raum soll in der Regel untergeordnet, also kleiner sein als
der Hauptgastraum.
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Nichtraucherkurse NRW |
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Niedersachsen
Gesetz ab 1.8.2007 |
Krankenhäuser und Pflegeheime
Schulen,
Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Landesbehörden,
Sport-
und Kultureinrichtungen
Gastronomie:
Gaststätten und Diskotheken, sofern nicht ein abgeschlossener
Nebenraum als Raucherraum ausgewiesen wird. Die gleichen
Regelungen gelten z. B. für Festzelte, Scheunenfeste und anderen
öffentliche Feiern
In Spielhallen gilt das Rauchverbot nur, wenn z.B. Getränke
ausgeschenkt werden.
In vereinseigenen Sportstätten (z. B. Clubraum des Tennisvereins)
darf nicht geraucht werden, wenn diese öffentlich zugänglich sind.
Ausnahmen
Gastronomie, wenn ein Wirt einen komplett abgetrennten
Nebenraum zum Raucherzimmer erklärt
Grundsätzlich kein Rauchverbot
besteht in sog. Beherbergungsbetrieben (z. B. Hotels) oder
Betriebskantinen. |
Nichtraucherkurse Niedersachsen |
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Rheinland-Pfalz
Gesetz ab 15.2.2008
gültig |
Öffentlichen
Gebäude
Schulen
Krankenhäuser
Gastronomie (siehe Ausnahmen)
Ausnahmen:
In abgetrennten Räumen in Gaststätten und Festzelten auch künftig
erlaubt sein
gilt nicht für Räume mit Tanzflächen |
Nichtraucherkurse Rheinland-Pfalz |
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Saarland
Gesetz ab 15.2.2008
gültig |
Öffentlichen Gebäude, Behörden, Gerichte
Hochschulen, Schulen,
Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen, Spielplätze
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Sporteinrichtungen
Kultureinrichtungen (Kinos, Museen etc.)
Gastronomie (siehe Ausnahmen)
Ausnahmen:
Gastronomie:
abgetrennte Nebenräume nur in "inhabergeführten Kneipen" (ohne
Angestelle) |
Nichtraucherkurse Saarland |
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Sachsen
Gesetz ab 1.2.2008 |
Landesbehörden und -ämter
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Krankenhäuser, Museen, Theater
Gaststätten, Diskotheken, Spielhallen
Ausnahmen:
eigentümergeführte Einraum-Kneipen
Raucherräume möglich,
abgetrennte Nebenräume
Gefängnisse und Psychiatrie |
Nichtraucherkurse Sachsen |
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Sachsen-Anhalt
Gesetz ab 1.1.2008 |
allgemeines Rauchverbot für
öffentliche Gebäude wie Landtag, Krankenhäuser, Vorsorge- und
Reha-Einrichtungen, Schulen, Altenpflege- und Behindertenheime
sowie Hochschulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sport- und
Kultureinrichtungen wie auch Hotels, Gaststätten und Diskotheken
fest. Das Rauchen ist demnach grundsätzlich verboten.
Ausnahmen vom
Rauchverbot:
Gaststätten können einen Raucherraum einrichten
(keine Ausnahmen aber für Discos)
in Gebäuden, Räumen und auf Grundstücken, soweit sie der privaten
Nutzung zu Wohnzwecken dienen
in Wohnungen /
Zimmern in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen sowie daran
gekoppelte Wohnheime, die Personen zur alleinigen Nutzung
überlassen sind
in Hafträumen des Justizvollzugs und in Patienten-zimmern
des Maßregelvollzugs
Verstöße gegen das Gesetz werden ab 1. Juli 2008 geahndet |
Nichtraucherkurse Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein
Gesetz ab 1.1.2008 |
Rauchverbote in geschlossenen Räumen
Behörden und sonstigen Einrichtungen der Landes- u.
Kommunalverwaltung, in Gerichten etc.
Krankenhäuser, sowie Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen einschließlich der dazu gehörenden
Kantinen, Cafeterien, Schulen und Werkstätten
In allen Heimen nach dem Heimgesetz für ältere oder
pflegebedürftige oder behinderte Menschen
In staatlichen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen,
Volkshochschulen u. anderen Einrichtungen
d. Erwachsenenbildung
In allen der Öffentlichkeit zugänglichen Kultureinrichtungen wie
Museen, Theatern oder Konzertsälen
In allen Räumen, die der Ausübung von Sportarten dienen
In den Gaststätten unabhängig von ihrer jeweiligen Größe,
Betriebsart oder von einer gaststättenrechtlichen Konzession
Ausnahmen:
Abgetrennte Raucherräume in Gaststätten möglich
Feste, die nicht länger als 21 Tage dauern |
Nichtraucherkurse Schleswig-Holstein |
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Thüringen
ab Juli 2008 |
in Behörden,
Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen,
Hochschulen,
Krankenhäusern,
Sport- und Kulturstätten sowie in Reha-Einrichtungen und Heimen vor.
Gaststätten
Ausnahmen:
Abgetrennte Raucherräume in Gaststätten möglich |
Nichtraucherkurse Thüringen |
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Angaben ohne Gewähr. Wir bemühen uns die Angaben möglichst aktuell
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