
Nichtraucherschutzpolitik
Lediglich die Arbeitsstättenverordnung
verpflichtete in § 5 die Arbeitgeber bisher nicht
rauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz vor den Gefahren durch
Rauchen zu schützen (in der Schweiz bereits seit 1993 Gesetz!).
Ab
September 2007 gilt in Deutschland ein Rauchverbot in Bahnen und
Bundesbehörden. Auch in
allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis darf nicht mehr geraucht
werden. Von dem Rauchverbot betroffen
sind alle Behörden, Dienststellen, Gerichte, Anstalten und Stiftungen,
für die der Bund zuständig ist, zum Beispiel Arbeitsämter.
Auch auf
Bahnhöfen und in Flughäfen sowie in Zügen, Flugzeugen, Taxis und auf
Fährschiffen darf nicht mehr geraucht werden.
Ausgenommen sind Gebäude mit abgetrennten gekennzeichneten
Raucherzimmern. In diesen Räumen darf nicht
gearbeitet werden.
Das Rauchen in gastronomischen Betrieben (und anderes) fällt nicht unter die
Regelungskompetenz des Bundes und wird von
Nichtraucherschutzgesetzen der jeweiligen
Bundesländern geregelt werden. Es
existieren Rauchverbote in den Bundesländern mit unterschiedlichen Ausnahmen
in den einzelnen Bundesländern. Eine
bundesweite einheitliche gesetzliche Regelung
gibt es nicht.
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