Regulierungen und Gesetzgebung im Bereich Vaping: Aktueller Stand in der EU

Regulierungen und Gesetzgebung im Bereich Vaping

Beim Vaping handelt es sich um eine relativ neue Form des Konsums von Nikotin. Deswegen hat es einige Jahre gedauert, bis die Europäische Union entsprechende Gesetze und Regulierungen erlassen hat. Der aktuelle Stand bezieht sich vor allem auf das Dampfen in öffentlichen Bereichen und die entsprechende Werbung. Außerdem soll in den nächsten Jahren ein Verbot im Bezug auf Einweg-E-Zigaretten erlassen werden.

Vaping in der heutigen Gesellschaft

Das Vaping setzt sich europaweit immer mehr durch, zu diesem Zweck kommen E-Zigaretten zum Einsatz. Dabei handelt es sich um batteriebetriebene Geräte, in denen eine Nikotinlösung verdampft. Im Anschluss inhalieren die Nutzer den entstehenden Dampf und bekommen ein ähnliches Gefühl wie beim Rauchen von herkömmlichen Zigaretten. Allerdings verbrennt beim Vaping kein Teer, welcher für den typischen Rauch verantwortlich ist. Deswegen kommen E-Zigarette mit gewissen Vorteilen beim Gebrauch einher.

Da E-Zigaretten keinen Tabak enthalten, stellen sie eine geringere Gefahr für die Gesundheit dar. Unter Umständen können den Konsumenten dabei helfen, endlich das Rauchen von normalen Tabakzigaretten aufzugeben. Weil Dampf und nicht Rauch entsteht, müssen Nichtraucher nicht passiv mitrauchen. Außerdem sind E-Zigaretten günstiger als herkömmliche Zigaretten, sodass deren Nutzer beim Umstieg viel Geld einsparen können.

Darüber hinaus ist die Verwendung von E-Zigaretten an gewissen Orten erlaubt, an denen das Rauchen inzwischen komplett verboten ist. So ist der Konsum von Nikotin möglich, ohne nach draußen gehen zu müssen. In Vape Shops in der Schweiz gibt es eine Vielzahl an Geschmacksrichtungen für E-Zigaretten im Angebot, welche den Genuss zusätzlich erhöhen.

E-Zigaretten als Alternative zu herkömmlichen Tabakzigaretten

Gegenwärtig bietet das Vaping die wahrscheinlich einzig gute Alternative zu den geläufigen Tabakzigaretten. Dieser Aspekt hat in den letzten Jahren zu einer großen Nachfrage bei den Konsumenten geführt. Vor allem junge Menschen finden Gefallen an den modernen E-Zigaretten, die mit vielseitigen Geschmäckern überzeugen. Dazu hat sich mit der Einführung von Einweg-Produkten der Absatz zusätzlich erhöht.

Da es sich bei den E-Zigaretten noch um ein sehr neues Konzept handelt, gab es dafür über einen längeren Zeitraum hinweg keine gesetzlichen Vorschriften. Mit der Einführung der Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU (TPD) wurden einheitliche Regelungen in der Europäischen Union geschaffen. Diese Richtlinie ist im Jahr 2014 in Kraft getreten, alle Mitgliedsstaaten mussten sie in ihr nationales Recht übernehmen. Sie enthält nicht nur Vorschriften für herkömmliche Tabakerzeugnisse, sondern auch für verwandte Produkte wie E-Zigaretten.

Das Ziel ist die Verbesserung des Gesundheitsschutzes, vor allem im Hinblick auf Jugendliche. So entstanden zum ersten Mal konkrete Regulierungen im Hinblick auf nikotinhaltige Vaping Produkte und deren Nachfüllbehälter. Anschließend folgten im Jahr 2016 das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV). Auf dieser Basis fallen in Deutschland seit 2021 auch nikotinfreie Liquids unter die rechtlichen Verordnungen.

Korrekter Umgang mit dem Vaping

Basierend auf den neu eingeführten Regulierungen will der Gesetzgeber einen verantwortungsvollen und risikobewussten Umgang mit E-Zigaretten propagieren. Grundsätzlich handelt es sich beim Vaping nicht um eine ungefährliche Alternative zu herkömmlichen Tabakzigaretten. Auch sind E-Zigaretten keine harmlosen Produkte, welche den Jugendlichen als angesagter Lifestyle verkauft werden sollten. Die Liquids enthalten ebenfalls problematische und schädliche Inhaltsstoffe, welche beim Verdampfen entstehen. Dabei sind deren Auswirkungen von der jeweiligen Geschmacksrichtung und der Höhe des Nikotingehaltes abhängig.

Viele Konsumenten nutzen die E-Zigaretten als Mittel zum endgültigen Rauchstopp. Jedoch ist dabei zu bedenken, dass das komplette Aufhören eine generelle Verhaltensänderung erfordert. Diese lässt sich mit dem Vaping nicht immer erreichen. Fakt ist, dass das Nikotin in den E-Zigaretten genauso eine Sucht erzeugt wie in den normalen Tabakprodukten.

Neu eingeführte Steuer auf Liquids

Seit Juli 2022 müssen Flüssigkeiten, welche zum Verdampfen in E-Zigaretten dienen, gesetzlich versteuert werden. Dazu gehören nicht nur gebrauchsfertige Liquids, sondern auch:

  • Basen
  • Shots
  • Sämtliche Aromen

Unter dieses Gesetz fallen sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Flüssigkeiten, die zum Vaping bestimmt sind. Die Liquids erhalten eine Steuerbanderole, welche der Markierung bei herkömmlichen Tabakerzeugnissen ähnlich sieht. Allerdings bezieht sich die Besteuerung nur auf die eingesetzten Flüssigkeiten und nicht auf die dafür notwendige Hardware. Sie wird aber von den Nutzern als generelle Steuer für E-Zigaretten wahrgenommen, die den Preis für den Konsum spürbar erhöht.

Werbung für E-Zigaretten

Schon seit dem Jahr 2007 gilt in der EU ein Werbeverbot für Zigaretten. Dazu gehören auch Deutschland und die Schweiz sowie die anderen europäischen Länder. Jedoch ist nur die Werbung davon betroffen, der Verkauf ist weiterhin erlaubt. So können Bürger ab 18 Jahren die gewünschten Tabakprodukte und E-Zigaretten ohne Einschränkungen im Handel kaufen. Die Werbung ist ebenfalls auf den Zigarettenschachteln und Verpackungen der Vaping Produkte untersagt.

Deswegen können die Hersteller diese Fläche nicht nutzen, um Konsumenten auf verwandte Produkte aufmerksam zu machen. Jedoch gibt es gegenwärtig einen verstärkten Trend zum Konsum von normalen Zigaretten und dem Vaping. Deswegen lässt sich festhalten, dass das Werbeverbot die anvisierte Wirkung bisher nicht wirklich erfüllt hat.

Geltende Rauchverbote für elektronische Zigaretten

Genauso wie für Tabakzigaretten gelten auch für E-Zigaretten identische Vorgaben. So ist der Konsum in öffentlichen Bereichen sowie in geschlossen Räumen mit einem öffentliche Zugang nicht gestattet. Dazu gehören staatliche Institutionen und öffentliche Verkehrsmittel. Auch wenn es sich um ausschließlich nikotinfreie Inhaltsstoffe handelt, ist das Dampfen dort nicht gestattet. Generell dürfen die Nutzer das Vaping in den eigenen vier Wänden sowie auf offener Straße durchführen.

Darüber hinaus können Unternehmen und nicht öffentliche Institutionen unabhängig von der offiziellen Rechtssprechung selber entscheiden, wie sie das Dampfen handhaben wollen. Deswegen legt in diesem Bereich jeder in der jeweiligen Hausordnung fest, ob die E-Zigaretten unter das allgemeine Rauchverbot fallen. So können die Arbeitnehmer beispielsweise im Büro vapen, wenn die anderen Mitarbeiter keine Einwände erheben und sich dadurch nicht gestört fühlen.

Regelungen im Bezug auf Einweg-E-Zigaretten

Seit dem Jahr 2022 setzen sich Einweg-E-Zigaretten immer mehr durch. Laut Schätzungen haben sie inzwischen einen Marktanteil von knapp 60 Prozent erreicht. Jedoch bedeutet die neue Batterieverordnung den Stopp der Herstellung bis zum Ende des Jahres 2026. Deswegen plant die zuständige Branche, die Mehrweg-E-Zigaretten noch attraktiver für die Nutzer zu machen.

So müssen die Batterien bei allen E-Zigaretten vom Nutzer in Eigenregie herausnehmbar und austauschbar sein. Darüber hinaus untersagt die neue Verordnung den Gebrauch von Klebstoffen, um die Batterien ohne Lösungsmittel demontieren und austauschen zu können. Außerdem müssen die Produzenten detaillierte Anleitungen zum Entfernen der Batterien bereitstellen, inklusive von Hinweisen zur Sicherheit.

Fazit

E-Zigaretten erobern den Markt und bieten Konsumenten eine wohlriechende Alternative zu herkömmlichen Tabakerzeugnissen. Zwar gibt es neue Gesetze und Regulierungen, aber der Kauf und das Dampfen sind nach wie vor erlaubt, wenn auch mit gewissen Einschränkungen für die Nutzer.

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